Bei unseren Gruppenreisen fahren wir ausschließlich mit Busunternehmen, die eine moderne Busflotte aufweisen und deren Lenker wir als
verläßlich, freundlich und zuvorkommend kennen. Unsere Abfahrtsstellen sind, soferne nichts anderes angegeben ist, der Busbahnhof Graz-Hauptbahnhof
und das Postamt Raaba, weitere Einstiegsstellen können fallweise vereinbart werden. Die Mindestteilnehmeranzahl beträgt - wenn nichts anderes angegeben
ist - 25 Personen. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmeranzahl wird die Reise nach dem Anmeldeschluss abgesagt oder es wird, nach Rücksprache mit
den bereits angemeldeten Teilnehmern, der Fahrpreis angepasst. Die Sitzplätze in den Bussen werden nach der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
Bei einer Anzahl von 8 Anmeldungen besteht die Möglichkeit, mit einem Luxus-Kleinbus zu fahren.
Eintrittspreise und Führungen sind - wenn sie im Programm nicht angeführt sind - im Preis nicht enthalten und daher fakultativ. Aufzahlungen auf bessere
Plätze bzw. höhere Kategorien bei Theater- Opern- und Kabarettaufführungen können nach Rücksprache mit dem Büro getätigt werden.
Halbpensionen beginnen mit dem Abendessen am Anreisetag und enden mit dem Frühstück des Abreisetages.
Die Preise unserer Fahrten und Reisen werden immer bei Planung - d.h. unter Umständen 1 - 2 Jahre vor Reiseantritt - erstellt und gelten vorbehaltlich von
Erhöhungen, auf die wir keinen Einfluss haben, wie z.B. der Mehrwertsteuer, der Strassenmaut und der Treibstofferhöhungen.
Aufgrund der äußerst knapp kalkulierten Preise ersuchen wir um Verständnis, dass wir bei Buchungen von Gruppenreisen keine Kartenzahlungen akzeptieren
können.
Gemäß der Reisebüroversicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters Reisebüro-Hammer, 8082-Kirchbach
(Veranstalternummer 2015/0001) unter folgenden Voraussetzungen abgesichert:
Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt maximal 20% des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt
frühestens zwei Wochen vor Reiseantritt - Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden. Darüber hinausgehende oder
vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind daher auch nicht abgesichert.
Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler - Europäische